26.08.2023
Bericht - Gemeinderatssitzung am 23.08.2023

Geschrieben von Irene Haberl

Ascha. (hab) Bei der letzten Gemeinderatssitzung in Ascha hatten die Räte neben anderen Punkte im Bereich Feuerwehrwesen über die Durchführung der Schlauchpflege, die Nutzung eines Neubaus anstelle des alten Feuerwehrhauses, die Neugestaltung des Alten Dorfwegs von der Industriestraße zur Ortsmitte d und die weitere Vorgehensweise in Bezug auf die Hochwasserfreilegungsmaßnahmen zu entscheiden.

Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für einen Antrag beim Landesamt für Denkmalschutz zur Unterstützung der Restaurierung der Friedhofsmauer an der Ortskirche im Zentrum von Ascha aus. Bürgermeister Wolfgang Zirngibl informierte im Anschluss über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu § 13b des Baugesetzbuches, nach dem die Schaffung von Wohnraum vereinfacht werden sollte. Nach Entscheidung des BVerwGs ist dies europarechtlich nicht haltbar, da dabei oft von einer Umweltprüfung oder dem Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft abgesehen werde. Da aufgrund des hohen Bedarfs an Wohnbauflächen der §13b vom Innenbereich auf Flächen im Außenbereich ausgedehnt wurde, soll der Paragraph so weit geändert werden, dass Bebauungspläne aus der Zeit nach dem Urteil vom 18.07.2023 für ungültig erklärt werden und erst nach einem Jahr, wenn eine Umweltprüfung mit Erstellung eines Umweltberichts der Richtlinie entsprechend ohne Einspruch durchgeführt wurde, rechtskräftig gelten. Die Gemeinde Ascha wird allerdings die Weiterplanung der Bauleitplanung vorantreiben, einschließlich der Ausschreibung, um nach Ablauf der Einspruchsfrist im März 2024 unmittelbar Baumaßnahmen anzugehen. Einstimmig sprach man sich in Folge der Beteiligung am Bauleitplanungsverfahren der Nachbargemeinde Steinach für die Änderung des Flächennutzungsplans im Industriegebiet Steinach II sowie im Sondergebiet Nahversorgungsmarkt aus.

Kosten für Feuerwehrschlauchpflege

In Sachen Feuerwehrwesen galt es über den Betrieb der Schlauchpflegeanlage sowie über einen entsprechenden Anwendungs- und Kostenersatz zur beraten und einen Entschluss zu fassen. Nach Information des ersten Vorstands der FFW Ascha, Gemeinderat Christoph Leibl, haben drei Mitglieder der Wehr sich für die Durchführung der Schlauchpflege bereiterklärt. Die Gemeinde übernimmt vorerst eine pauschale Entschädigung in Höhe von 500 Euro. In Bezug auf den Aufwendungs- und Kostenersatz will man sich nach Abstimmung mit dem Gemeinderat an derzeitige Nutzungsvereinbarungen anderer Wehren wie der in Straubing oder Geiselhöring anpassen. So beträgt die Trocknung eines Schlauches zukünftig 10,50 Euro, die Kupplungseinbindung 12,50 Euro und die Reparatur mittels einer Vulkanisierung 7 Euro. Über diese Regelung sollen alle nutzenden FFW informiert werden.

Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung

Nach eingehender Beratung kam man überein, von einer Sanierung des alten Feuerwehrhauses an der Froschauer Straße abzusehen, dieses im Zuge des Ausbaus der Froschauer Straße totalabzureißen und das Abrissmaterial zur Auffüllung zu verwenden, wofür unmittelbar Angebote eingeholt werden sollen. Für die künftige Nutzung eines Neubaus ist ein Konzept in Form eines Gemeinschaftshauses für Seniorentreff oder eines sozialen Wohnraums angedacht. Damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zügig überwunden werden kann, sollen zukünftig Kommunen strategisch planen, welche Gebiete in welcher Weise mit Wärme versorgt werden sollen und erneuerbare Energien genutzt werden können. Ziel der Wärmeplanung ist es, vor Ort den besten und kosteneffektivsten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln. Der Bund unterstützt bis 01.01.2024 finanziell und beratend bei der Erstellung der Wärmepläne. Daher hat die Gemeinde bereits diesbezüglich einen Antrag gestellt. Der Gemeinderat beschloss die nächste Zeit an alle Bürger von Ascha ein Infoschreiben mit der Aufforderung zu einer Aussage zur zukünftigen Wärmeversorgung sowie des Wärmebedarfs zu versenden, wobei erneuerbare Energien im Vordergrund stehen. In Bezug auf die Neugestaltung des Alten Dorfwegs von der Industriestraße zur Ortsmitte ist der Zuwendungsbescheid des Amtes für Ländliche Entwicklung Niederbayern eingegangen. Von den anfallenden Kosten in Höhe von 165 000 Euro sind 70 Prozent förderfähig, so dass für die Gemeinde 65 000 Euro anfallen. Noch 2023 soll nun eine Ausschreibung vorgenommen werden. Aufgrund zahlreicher Anregungen aus der Gemeinde soll zur Aufbesserung der „Aufenthaltsqualität im Dorf“ beim Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern ein Antrag auf Bezuschussung von Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum gestellt werden. Für die Kosten in Höhe von 60 000 Euro ist mit einer Förderung von 60 bis 70 Prozent zu rechnen.

Bürgermeister Zirngibl informierte, dass er in Bezug auf die angedachte Tagespflegeeinrichtung in Ascha im bayerischen Gemeindetag anfragen will, ob in Anbetracht des oben genannten § 13b BauGB eine Ausschreibung nötig sei, um eine einjährige Einspruchsfrist zu vermeiden. Gemeinderat Josef Keckeis informierte, dass für die Fahrt in die ungarische Partnergemeinde am 21. 09. noch Busplätze frei sind und bei Interesse mit ihm Kontakt aufgenommen werden kann. In Bezug auf den dritten Bauabschnitt zur Hochwasserfreilegung in der Ortsmitte von Ascha soll im Oktober mit der Brückenbaumaßnahme zum Fußgängersteg über die Kinsach begonnen werden. Im Frühjahr 2024 steht der Ausbau der Froschauer Straße und anschließend der Chamer Straße mit diesbezüglichen Kanalarbeiten an, und anschließenden Teerarbeiten. Zirngibl informiert abschließend über die anstehenden Deckenbaumaßnahmen der Staatstraße von Ascha nach Gschwendt sowie darüber, dass bis 2024 alle Haushalte mit einem Gigabit-Anschluss der Telekom zu rechnen haben.