25.01.2021
Bericht - Gemeinderatssitzung am 21.01.2021

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 21.01.2021 - geschrieben von Irene Haberl

Ascha. (hab) Bei der letzten Gemeinderatssitzung in Ascha standen vor allem der Haushalt, de Stellenplan und die Erweiterung der Kita im Mittelpunkt. Daneben war über die Hundesteuersatzung sowie die Räumung von Gehwegen und die Einbeziehungssatzung im Ortsteil Gschwendt zu beraten und zu beschließen.

Eingangs wurde Haushaltsplan der Kita in Ascha wurde einstimmig angenommen, wobei es allerdings Bedenken in Bezug der Einhaltung des Ansatzes in Corana-Zeiten gab. Um ein Defizit so niedrig wie möglich zu halten, wären Einsparungen oder eine Erhöhung der Beiträge nötig. Eine solche Erhöhung wäre nicht zuletzt daher vorstellbar, da der Besuch der Kita seit der Einführung der staatlichen Bezuschussung der Betreuungskosten in Höhe von 100 Euro seit Januar 2020 in den meisten Fällen kostenlos ist. Probleme bereitet zudem ein leerer Stellenmarkt mit Erziehern. War der Stellenplan zu Beginn des Kitajahres im September noch gewährleistet, sind inzwischen aufgrund des schwangerschaftsbezogenen Ausfalls von zwei pädagogischen Kräften und der zusätzlichen Aufnahme von bis zu drei Integrativkindern mit erhöhtem Betreuungsschlüssel Probleme entstanden. Einig waren sich die Gemeinderäte darüber, dass Kinder, die während des Kita-Jahres das dritte Lebensjahr erreichen, bis Ende des Kita-Jahres am 31.08. weiterhin als U3-Kinder nach Faktor 2,0 gefördert werden. Im Zusammenhang mit der notwendigen Erweiterung der Kita Ascha wurde die vorliegende Planung der Erweiterung und des Umbaus zugestimmt sowie einer Vereinbarung mit der Pfarrpfründestiftung über 25 Jahre. Bürgermeister Wolfgang Zirngibl informierte über das Ergebnis einer örtlichen Bedarfsanerkennung nach dem ByKiNoG mit 51-prozentigem Rücklauf, nach dem der Bedarf sich auf 70 Prozent der Plätze auf den Vormittag und 30 auf den Nachmittag bezieht. Für die anstehenden Baumaßnahmen werden etwa 1,5 Millionen Euro erwartet, von denen 1,15 Millionen Euro für den Anbau und den Umbau eines Gymnastikraums in einen Gruppenraum aufzuwenden sein werden. Der Restbetrag fließt in Planungskosten ein. Insgesamt ist mit einer Bezuschussung aus einem Sonderprogramm zu rechnen. Die Kosten für die derzeitige Nutzung des benachbarten Pfarrhauses durch die Kita als Gruppenraum in Höhe von 14 500 Euro sind zu zwei Drittel durch die Gemeinde und ein Drittel durch den Träger, die Kirche, zu übernehmen.

Bürger halten Gemeinde sauber

Bürgermeister Wolfgang Zirngibl richtete nach der coronabedingten Absage der Aktion „Sauber macht lustig“ für dieses Frühjahr an die Bevölkerung den Appell, die Umgebung in Eigenverantwortung sauber zu gestalten. Der im Troidkasten des OGV entstandene größere Wasserschaden in Höhe von 4000 Euro soll von der Versicherung übernommen werden. Diskussionsbedarf gab es im Anschluss in Zusammenhang mit dem Ausbau des Radwegenetzes in der Gemeinde Ascha zwischen Gschwendt und Rattiszell, wobei eine Teerung des Radwegs zugunsten einer bürgernahen Nutzung angedacht ist, die vereinzelt aus Bedenken gegen eine Flächenversiegelung abgelehnt wurde. Mit einer Gegenstimme wurde schließlich der Ausbau des Radewegnetzes angenommen. Die Verleihung der Ehrenamtskarte für die diesjährig ausgezeichnete FFW Gschwendt muss aus Corona-Gründen abgesagt werden. Im Zuge der Beteiligung der am Bauleitplanänderungsverfahren der Gemeinde Rattiszell wurde festgelegt, dass eine geplante Zufahrt zum Erdhaus „Waldwelt“ über Eggerszell eine stärkere Frequentierung des Ortsteils Willerszell verhindern muss. Der Gemeinderat beschloss zudem die Genehmigung von Plänen zu einer kompakten Bebauung im Ortsteil Gschwendt entlang der Hagnzeller Straße Richtung Feuerwehrhaus. Die Beschlussfassung über die Anpassung der Hundesteuersatzung ergab einen Jahresbeitrag für den ersten Hund in Höhe von 30 Euro, für den zweiten in Höhe von 50 Euro, für einen Kampfhund in Höhe von 100 Euro und einen zweiten solchen in Höhe von 200 Euro. Abschließend wurde dem Neuerlass der Reinhaltungsordnung mit Sicherung der Gehbahnen im Winter einstimmig stattgegeben. Anlieger sind demnach nicht nur für die Räumung und Sauberhaltung von Gehwegen, sondern auch von begehbaren Straßenrändern zuständig.