22.11.2022
Bericht - Gemeinderatssitzung am 17.11.2022

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 17.11.2022 - geschrieben von Irene Haberl

 

Ascha. (hab) Neben der Diskussion zum Vorgehen bei einem langandauernden Stromausfall sowie zur Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs LF KatS 20 für das derzeitige Einsatzfahrzeug der FFW standen die Behandlung von Bauanträgen, die Parksituation an Ortstraßen sowie die Wasserversorgung der Kommune auf der Tagesordnung der letzten Sitzung des Gemeinderats in Ascha.

Einstimmig sprachen sich die Gemeinderäte eingangs der Sitzung für die Freistellung zum Neubau eines Bürogebäudes „Am Alten Posthof“ in der Ortsmitte von Ascha aus wie auch zum Bauantrag zum Neubau eines abgerissenen Einfamilienhauses an der Froschauer Straße und zu einer zunächst zurückgewiesenen und inzwischen neu eingetragenen Zaunanlage im Ortsteil Ramling. Entlastet werden konnte die Jahresabrechnung 2021 nach vorhergehender örtlicher Prüfung ebenfalls einstimmig ohne Einwände. Nach Beratung sprach man sich auf Antrag eines Anliegers für die Befestigung einer öffentlichen Fläche entlang der Straße „In der Hofmark“ zum Zweck der Errichtung von Stellflächen aus, allerdings nur mit Hinweis, dass es sich dabei um eine öffentliche Fläche handelt.

„Leuchtturm“ als Wegweiser zur Notversorgung

Längeren Diskussionsbedarf gab es in Sachen Vorsorgemaßnahmen im Falle eines langandauernden Stromausfalls. So soll in diesem Fall zunächst die FFW aktiviert werden, um eine bestimmte Fläche mit Scheinwerfern auszuleuchten und so einen „Leuchtturm“ als Sammelstelle für die Bevölkerung zu schaffen, wo im Falle des Ausfalls von Kommunikationsmitteln wie Handy oder PC der Analogfunk der FFW funktioniert, um die Notversorgung über Aggregate aufrecht zu erhalten. Allerdings könne von Gemeindeseite kein Strom eingespeist werden. Diese Vorgehensweise werde nun an die Leitung des Katastrophenschutzes weitergegeben. Bei näheren von dieser ausgehenden Informationen will man kurzfristig beim „Leuchtturm“ Gremien zur Verbreitung dieser zusammenstellen. Ohne Einwände wurde der Wasserlieferungsantrag zwischen dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe und der Gemeinde Ascha angenommen, nach dem aktuell eine festgesetzte Verbrauchsgebühr in Höhe von 1,95 Euro pro Kubikmeter anfällt. Diese Gebühr wird zum 02. März 2023 neuberechnet, wobei mit einer Preissteigerung auf über zwei Euro zu rechnen ist.

LF KatS 20 für FFW Ascha

Bürgermeister Zirngibl informierte im Anschluss über das Ergebnis eines Beratungsgesprächs zwischen der Gemeinde und Funktionskräften der FFW in Bezug auf die Ersatzbeschaffung eines Einsatzfahrzeugs. Man einigte sich, in Nachfolge auf den Fahrzeugtyp LF 8, einen Förderungsantrag für den Typ LF 20 als Katastrophenschutzfahrzeug, ein sogenanntes LF KatS 20 zu stellen, das für den bundeseigenen Katastrophenschutz überwiegend zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser auch über lange Strecken und zur Durchführung einfacher technischer Hilfeleistung dient. Sobald die Finanzierung der zu erwartenden 480 000 Euro gesichert ist, folgt eine europaweite Ausschreibung. Zudem informierte Zirngibl über die Errichtung eines Trafohauses auf dem Parkplatz zum FFW-Haus an der Hagnzeller Straße in Gschwendt sowie über die am 31.12.2022 auslaufenden Stromlieferverträge für die Gemeinde bei einem aktuellen Preis von 66 Cent pro Kilowattstunde. Die Gemeinde will in der Folge zunächst für drei Monate in die Grundversorgung gehen und das Resultat eines angekündigten Gesetzentwurfs abwarten. Aufgrund steigender Flüchtlingszahlen werden die Kommunen gebeten, freistehende Raumkapazitäten bei den Bürgermeistern zu sammeln und an die Landratsämter zu melden. Auf Anregung von Bürgern wurde die Parksituation an der Straubinger Straße von der Polizei begutachtet und von Seiten der Gemeinde entsprechende Informationszettel an den parkenden Fahrzeugen verteilt. Allerdings sieht die Polizei keine Hinderungsgründe gegen die parkenden Autos. Die von einer Industrieanlage im Gewerbegebiet in Ascha angeregte Zusatzversorgung mit Strom wurde von Seiten der zuständigen Versorger in Angriff genommen.

Die Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung eines Wasserrechtsverfahrens für weitere Trinkwasserquellen ergab, dass bis auf die Quelle 7 bei allen weiteren sechs der Nitratwert unter dem Höchstwert liegt, diese folglich wieder genutzt werden können und Fremdwasser nicht mehr nötig ist.