15.11.2021
Bericht - Gemeinderatssitzung am 11.11.2021

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 11.11.2021 - geschrieben von Irene Haberl

Ascha. (hab) Die Planung der Straßenbeleuchtung entlang im Zuge der Hochwasserfreilegung entstehenden Routen sowie die Fortführung des Geh-und-Radwege-Netzes in der Gemeinde Ascha stand schwerpunktmäßig im Mittelpunkt der letzten Gemeinderatssitzung. Daneben galt es über eine eventuelle Einführung eines Elternbeitrags im Kindergarten zu diskutieren sowie über einen Antrag zur Aufstellung von Straßenpoldern.

Einstimmig wurde eingangs der Sitzung sowohl der an sieben Tagen der Woche gefüllte Hallenbelegungsplan für die Mehrzweckhalle für 2021/22 sowie der Räum- und Streuplan für den kommenden Winter angenommen. Witterungsbedingt sollen dabei zunächst die Hauptstrecken unter Berücksichtigung der Schulbuslinien geräumt werden und anschließend restliche Wohn- und Dorfgebiete. Man hoffe hier auf die Rücksicht der Anwohner, die Straßenränder nicht mit Autos zu versperren. Entsprechend des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes wird Salzstreuung nur noch bei außergewöhnlichen Gefahren vorgenommen.

2025 als Ziel des Abschlusses der Hochwasserfreilegung

Ein wesentlicher Teil der Sitzung galt der Beratung und Beschlussfassung zur kompletten öffentlichen Beleuchtung im Zuge der Hochwasserfreilegung. Dabei kam man überein, beim Amt für Ländliche Entwicklung für das gesamte Areal einen Antrag für Solarleuchten zu stellen. Vorher möchte man allerdings noch ein Angebot zu Leuchten mit Bewegungsmeldern einholen. Noch 2021 soll im ersten Abschnitt entlang des Fußwegs auf der Dammkrone vom Stockrainer Weg bis zum Steg über die Kinsach mit Leuchten versehen und die im zweiten Abschnitt im Bereich des Bauhofs, entlang der Staatstraße nach Mitterfels bis zur Verlängerung der Chamer Straße Richtung Rattiszell 2022 fertiggestellt werden. Der dritte Abschnitt gilt 2023 der Froschauer Straße mit Beleuchtung der Brücke über die Kinsach, der vierte der beidseitigen Beleuchtung die Chamer Straße bis zur Kirche 2024 und schließlich 2025 dem Stockrainer Weg mit Trassenverlegung im Bereich des Anwesens Preiss. Abhängig ist der geplante Abschluss der Hochwasserfreilegung 2025 allerdings noch von Zusatzarbeiten beispielsweise im Bereich Wasserleitung oder Telekom.

Überholverbot bei Ausfahrt Ascha an B20

Bürgermeister Wolfgang Zirngibl informierte schließlich darüber, dass im Kindergarten in drei Gruppen Luftreiniger aufgestellt wurden. Zudem soll eine Diskussion zur Anhebung der Elternbeiträge in der Kita angestoßen werden, um ein drohendes Defizit aufzufangen. Derzeit seien sechs Stunden in der Einrichtung kostenfrei; für weitere drei Stunden denke man an einen Beitrag in Höhe von 30 Euro. Bei der Errichtung des Dorfbrunnens in der Dorfmitte sei zwar der Stein eingetroffen, bei der Fertigstellung komme es allerdings vor dem Winter zu Verzögerungen. Nach Absprache mit dem Straßenbauamt aufgrund gehäufter Unfälle an der Ausfahrt von der B20 Richtung Ascha soll anstelle einer von der Gemeinde angeregten durchgezogenen Linie eine Beschilderung mit Hinweis auf ein Überholverbot vorgenommen werden. Der Antrag von Anliegern im Bereich Grabenholz, dort Straßenpolder in Folge von stark zunehmendem Verkehrsaufkommen zu errichten, nahm man zur Kenntnis, sieht allerdings derzeit keinen Handlungsbedarf.

Der Ausbau des Rad-Wege-Netzes in der Gemeinde Ascha hat in einem ersten Abschnitt die Flurgrenze Ascha-Rattiszell erreicht und soll nun bis Ramling fortgeführt werden, wobei zur Behebung von Problemen bei der Überwindung des Höhenniveau Entwässerungsgräben und Böschungsabsicherungen nötig sind. Der Bauabschnitt 2 ist inzwischen in Richtung Gschwendt bis zum Anwesen Merl entlang der B 20 fertiggestellt und soll nun 2022, um ein tangierendes Biotop zu umgehen, durch den angrenzenden Wald fortgeführt werden, wobei in einem Abschnitt 3 und 4 Verhandlungen mit Grundstücksbesitzern nötig sind. Hier trifft man schließlich entlang der Kinsach auf die Grenze zur Gemeinde Steinach, die den Rad-Gehweg Richtung Parkstettener Weiher fortführen wird. Da der Weg eine Breite von drei Metern haben wird, ist er auch zur landwirtschaftlichen Nutzung erlaubt.